Hausordnung

Hausordnung

1. Zutritt zur Mühle

  • Besichtigung der Mühle nur mit Führung: Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zu den Produktionsbereichen und technischen Anlagen ausschließlich im Rahmen einer geführten Tour gestattet. Bitte bleiben Sie während der Führung stets bei Ihrem Gruppenleiter.
  • Unbefugtes Betreten verboten: Das eigenständige Betreten von abgesperrten oder gekennzeichneten Bereichen ist untersagt.
  • Fotografieren: Aus Rücksicht auf die Privatsphäre unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bitten wir Sie das Personal nicht zu fotografieren.
  • Mitnahme von Hunden: Hunde müssen draußen warten.

2. Sicherheitsvorschriften

  • Rauchen verboten: Im gesamten Innenbereich der Mühle ist das Rauchen strikt untersagt. Dies dient sowohl dem Brandschutz als auch der Reinheit unserer Produkte.
  • Kein offenes Feuer: Aus Sicherheitsgründen sind Feuerquellen, wie Feuerzeuge oder Streichhölzer, streng verboten.
  • Verhalten bei Maschinen: Halten Sie Abstand zu laufenden Maschinen und verzichten Sie auf das Berühren von Geräten oder Anlagen.
  • Betreten der Wehranlage: Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Wehranlage nicht gestattet. Ein Sicherheitsabstand zum Raab-Geländer ist einzuhalten.

3. Sauberkeit und Hygiene

  • Lebensmittelbereiche: In den Produktionsräumen ist das Essen, Trinken und Mitführen von eigenen Lebensmitteln nicht gestattet.
  • Kein Müll: Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern. Wir möchten die Sauberkeit der Mühle und die Qualität unserer Produkte gewährleisten.

4. Verhalten auf dem Gelände

  • Anweisungen befolgen: Den Anweisungen des Führungspersonals und des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Kinder unter Aufsicht: Kinder müssen jederzeit von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden.
  • Respektvoller Umgang: Verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und Mitarbeitenden.

5. Haftung und Versicherung

  • Haftungsausschluss: Der Besuch der Mühle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch Missachtung der Hausordnung entstehen.
  • Haftpflicht: Eltern haften für ihre Kinder und Gruppenleiter tragen die Verantwortung für ihre Gruppe.