Besichtigung der Mühle nur mit Führung: Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zu den Produktionsbereichen und technischen Anlagen ausschließlich im Rahmen einer geführten Tour gestattet. Bitte bleiben Sie während der Führung stets bei Ihrem Gruppenleiter.
Unbefugtes Betreten verboten: Das eigenständige Betreten von abgesperrten oder gekennzeichneten Bereichen ist untersagt.
Fotografieren: Aus Rücksicht auf die Privatsphäre unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bitten wir Sie das Personal nicht zu fotografieren.
Mitnahme von Hunden: Hunde müssen draußen warten.
2. Sicherheitsvorschriften
Rauchen verboten: Im gesamten Innenbereich der Mühle ist das Rauchen strikt untersagt. Dies dient sowohl dem Brandschutz als auch der Reinheit unserer Produkte.
Kein offenes Feuer: Aus Sicherheitsgründen sind Feuerquellen, wie Feuerzeuge oder Streichhölzer, streng verboten.
Verhalten bei Maschinen: Halten Sie Abstand zu laufenden Maschinen und verzichten Sie auf das Berühren von Geräten oder Anlagen.
Betreten der Wehranlage: Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Wehranlage nicht gestattet. Ein Sicherheitsabstand zum Raab-Geländer ist einzuhalten.
3. Sauberkeit und Hygiene
Lebensmittelbereiche: In den Produktionsräumen ist das Essen, Trinken und Mitführen von eigenen Lebensmitteln nicht gestattet.
Kein Müll: Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern. Wir möchten die Sauberkeit der Mühle und die Qualität unserer Produkte gewährleisten.
4. Verhalten auf dem Gelände
Anweisungen befolgen: Den Anweisungen des Führungspersonals und des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Kinder unter Aufsicht: Kinder müssen jederzeit von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden.
Respektvoller Umgang: Verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und Mitarbeitenden.
5. Haftung und Versicherung
Haftungsausschluss: Der Besuch der Mühle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch Missachtung der Hausordnung entstehen.
Haftpflicht: Eltern haften für ihre Kinder und Gruppenleiter tragen die Verantwortung für ihre Gruppe.