Hausordnung
1. Zutritt zur Mühle
- Besichtigung der Mühle nur mit Führung: Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zu den Produktionsbereichen und technischen Anlagen ausschließlich im Rahmen einer geführten Tour gestattet. Bitte bleiben Sie während der Führung stets bei Ihrem Gruppenleiter.
- Unbefugtes Betreten verboten: Das eigenständige Betreten von abgesperrten oder gekennzeichneten Bereichen ist untersagt.
- Fotografieren: Aus Rücksicht auf die Privatsphäre unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bitten wir Sie das Personal nicht zu fotografieren.
- Mitnahme von Hunden: Hunde müssen draußen warten.
2. Sicherheitsvorschriften
- Rauchen verboten: Im gesamten Innenbereich der Mühle ist das Rauchen strikt untersagt. Dies dient sowohl dem Brandschutz als auch der Reinheit unserer Produkte.
- Kein offenes Feuer: Aus Sicherheitsgründen sind Feuerquellen, wie Feuerzeuge oder Streichhölzer, streng verboten.
- Verhalten bei Maschinen: Halten Sie Abstand zu laufenden Maschinen und verzichten Sie auf das Berühren von Geräten oder Anlagen.
- Betreten der Wehranlage: Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Wehranlage nicht gestattet. Ein Sicherheitsabstand zum Raab-Geländer ist einzuhalten.
3. Sauberkeit und Hygiene
- Lebensmittelbereiche: In den Produktionsräumen ist das Essen, Trinken und Mitführen von eigenen Lebensmitteln nicht gestattet.
- Kein Müll: Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern. Wir möchten die Sauberkeit der Mühle und die Qualität unserer Produkte gewährleisten.
4. Verhalten auf dem Gelände
- Anweisungen befolgen: Den Anweisungen des Führungspersonals und des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Kinder unter Aufsicht: Kinder müssen jederzeit von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden.
- Respektvoller Umgang: Verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und Mitarbeitenden.
5. Haftung und Versicherung
- Haftungsausschluss: Der Besuch der Mühle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch Missachtung der Hausordnung entstehen.
- Haftpflicht: Eltern haften für ihre Kinder und Gruppenleiter tragen die Verantwortung für ihre Gruppe.